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Hausordnung COA ME GmbH – Studio Stuttgart West Herzogstraße 15, 70176

Stuttgart Stand: Februar 2026

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die das COA ME Studio betreten – als Mitglieder, Kursteilnehmende, Mieter:innen, Gäste oder auf sonstige Weise. Sie ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der COA ME GmbH (Anlage 2).

§ 1 Zutritt und Öffnungszeiten

Der Zutritt ist ausschließlich während der veröffentlichten Öffnungszeiten oder im Rahmen gebuchter Zeiten gestattet. Aktuelle Zeiten werden auf der Website und vor Ort ausgehängt.

Zugangscodes und Schlüssel sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust ist die COA ME GmbH unverzüglich zu informieren.

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen das Studio nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen nutzen.

§ 2 Parkplätze

Das Studio verfügt über keine eigenen Parkplätze. Mieter:innen und Teilnehmende nutzen die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung.

§ 3 Verhalten im Studio

Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme – insbesondere während laufender Kurs- und Meditationseinheiten – sind Grundlage des Miteinanders.

Folgendes ist im gesamten Studio nicht gestattet:

  • Lautes, störendes Verhalten vor, während und nach Kurseinheiten

  • Telefonieren in Kurs- und Meditationsräumen

  • Fotografieren oder Filmen anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung

  • Mitbringen von Tieren (Ausnahme: zugelassene Assistenztiere)

  • Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln

  • Rauchen oder Dampfen im gesamten Gebäude und auf dem Grundstück

  • Laute Musik nach 22:00 Uhr

§ 4 Kursraum (70 qm)

Schuhe werden vor dem Betreten des Kursraums ausgezogen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.

Wer zu spät kommt, betritt den Raum so leise wie möglich. Bei laufenden Meditationen oder Atemübungen kann der Einlass bis zur nächsten Pause verzögert werden.

Handys sind während laufender Einheiten auf lautlos zu stellen und werden nicht aktiv genutzt, sofern die Kursleitung nichts anderes angibt.

Studioequipment (Matten, Kissen, Kleingeräte) wird nach Nutzung gereinigt, an seinen Platz zurückgestellt und ordentlich deponiert.

Nach Mietende ist der Raum besenrein zu hinterlassen, sofern dies durch die Nutzung erforderlich ist. Alle mitgebrachten Gegenstände sind mitzunehmen.

§ 5 Coachingraum (12 qm)

Der Coachingraum ist für 1:1-Formate ausgelegt. Vertraulichkeit der dort stattfindenden Gespräche ist zu wahren.

Nach Nutzung wird der Raum aufgeräumt und im Ausgangszustand hinterlassen.

§ 6 Musikanlage (Sonos)

Die Sonos-Musikanlage im Kursraum darf nur nach vorheriger Freigabe durch die COA ME GmbH genutzt werden. Die Freigabe umfasst die Bereitstellung des WLAN-Zugangs und eine kurze Einweisung.

Eine eigenmächtige Nutzung ohne Freigabe ist nicht gestattet. Für GEMA-Gebühren im Rahmen der Mietnutzung ist der/die Mieter:in verantwortlich (vgl. § 13 Abs. 6 AGB).

Ab 22:00 Uhr ist laute Musikwiedergabe untersagt.

§ 7 Küche und Gemeinschaftsbereiche

In der Tee- und Kaffeeküche stehen Heißgetränke zur Verfügung. Eigene Getränke dürfen mitgebracht und konsumiert werden.

Eigene Speisen dürfen mitgebracht und verzehrt werden. Die Nutzung mobiler Kochgeräte (z. B. Herdplatten, Induktionskocher) ist nicht gestattet.

Küche, Flure und Gemeinschaftsflächen werden nach Nutzung sauber und aufgeräumt hinterlassen. Geschirr wird gespült und weggeräumt.

§ 8 Gesundheit und Hygiene

Wer sich krank fühlt – insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen – verzichtet auf die Teilnahme und informiert die COA ME GmbH rechtzeitig.

Für schweißintensive Formate wird ein eigenes Handtuch oder eine saugende Unterlage empfohlen.

Starke Parfums und Duftstoffe sollten in Rücksicht auf andere Teilnehmende vermieden werden.

§ 9 Wertsachen und Haftung

Wertsachen sind selbst zu verwahren. Das Studio übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Persönliche Gegenstände dürfen nicht dauerhaft im Studio deponiert werden. Nicht abgeholte Gegenstände können nach 14 Tagen entsorgt werden.

§ 10 Sicherheit

Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert oder zweckentfremdet werden.

Schäden an Einrichtung, Geräten oder Gebäude sind unverzüglich der COA ME GmbH zu melden. Mutwillig verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt.

 

Im Notfall: Rettungskräfte rufen (112), Kursleitung informieren, Ruhe bewahren.

§ 11 Verlassen des Studios

Beim Verlassen werden alle persönlichen Gegenstände mitgenommen. Türen, Fenster und Zugänge sind zu schließen. Licht und Technik sind auszuschalten, sofern keine weitere Nutzung folgt.

§ 12 Hausrecht

Die COA ME GmbH behält sich vor, Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, des Studios zu verweisen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann das Nutzungsverhältnis fristlos beendet werden.

Änderungen dieser Hausordnung werden auf der Website und vor Ort ausgehängt bekannt gegeben.

Stuttgart, Februar 2026 COA ME GmbH

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